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Allgemeine Geschäftsbedingungen

masitcon  GmbH
Holzwagner 2
D-84547 Emmerting

 

Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und beziehen sich auf unser gesamtes Angebot (Hardware, Software, Consulting und Dienstleistungen). AGB des Kunden werden weder in Teilen noch im Ganzen Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen sind. Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

Angebote sowie Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Bestelleingangs. Preissenkungen werden ohne Mitteilung weitergegeben. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und berechtigen den Besteller zum Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung. Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so kann masitcon  dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.

 

Angaben über die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn ein Fixliefertermin schriftlich bestätigt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern den Liefertermin um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von masitcon  nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Umstände beim Vorlieferanten eintreten. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gleichfalls sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die Belieferung aus laufenden Bestellungen wird bis zur vollständigen Zahlung  ausgesetzt, auch wenn Liefertermine schriftlich bestätigt wurden. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist masitcon  berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Der Verzugszins beträgt bei gewerblichen Kunden 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Falls masitcon  in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist masitcon  berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, masitcon  nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von masitcon  anerkannt sind.

 

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von masitcon  bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die masitcon  gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Der Kunde ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf nicht erfolgen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von masitcon  hinweisen und masitcon  unverzüglich unterrichten.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit masitcon  nicht gehörenden Waren erwirbt masitcon  Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von masitcon  an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf masitcon  nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.

Die   Geltendmachung   des   Eigentumsvorbehaltes  oder   die   Pfändung  des Liefergegenstandes durch masitcon  gelten nicht als Vertragsrücktritt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware hiermit an masitcon  ab. Er ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zum Inkasso berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von masitcon  wird der Kunde masitcon  die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nennen. masitcon  darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Gelder,  die sich auf abgetretene Forderungen beziehen, von eigenen Geldern getrennt zu vereinnahmen und zu halten.

 

Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht produktspezifisch längere Fristen vereinbart wurden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen, verborgene Mängel 14 Tage nach Entdecken des Mangels. masitcon  hat bei berechtigten Mängeln die Wahl, Nachbesserung der fehlerhaften Waren oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Kunden nach dessen Wahl das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu.

 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind, egal aus welchem Rechtsgrunde, sowohl gegen masitcon  als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

Der Versand erfolgt durch eigenen Fuhrpark, Paketdienst oder Spedition und unfrei ab Lager. Die Berechnung erfolgt zum jeweiligen Transporttarif zzgl. Verpackung und Zustellgebühren. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder masitcon  andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die masitcon  nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren Mitteilung auf den Kunden über.

 

Die Lieferung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen Vertretung. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Vertragsbestandteil. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Software zu. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten.

 

masitcon  behält sich das Recht vor, vertragliche Informations- und Aufklärungsrechte an berechtigte Lieferanten abzutreten.

 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen masitcon  und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die internationalen Kaufrechte ausgeschlossen werden. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Emmerting. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unter Einschluss der Klagen aus Schecks und Wechseln ist Altötting.

 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen oder einzelner Ziffern der allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Die  durch den  Wegfall  der  unwirksamen Bestimmung entstehende Lücke ist nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages auszufüllen.

Emmerting, 27.10.2015