Kassenpflicht ab 2028: Was auf Händler zukommt
Ab dem 1. Januar 2028 soll die elektronische Kasse Pflicht werden. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Entwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Wer mehr als 100.000 Euro Umsatz im Jahr macht, soll dann ein elektronisches Kassensystem nutzen. Die offene Ladenkasse mit Zählprotokoll hätte damit für viele Betriebe ausgedient. Gleichzeitig verabschiedet sich der Papierbon. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Wer jetzt plant, stellt aber in Ruhe um statt unter Zeitdruck.
Das Wichtigste in Kürze
Wenn die Kasse plötzlich mehr können muss
Stellen Sie sich vor, Sie führen bisher eine offene Ladenkasse. Ende 2027 merken Sie, dass Sie die Grenze überschreiten. Dann brauchen Sie in wenigen Wochen eine Kasse mit TSE, also der Sicherheitseinrichtung, die jede Buchung manipulationssicher speichert. Dazu kommen die Meldung ans Finanzamt und eine Lösung für digitale Belege. Und das genau dann, wenn alle Anbieter ausgebucht sind.
In drei Schritten zur passenden Kasse
Unser Tipp: Sehen Sie die Kasse nicht nur als Pflicht. Ein modernes System liefert Verkaufszahlen, die Ihnen beim Einkauf und im Marketing helfen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
