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5.11.2026MarketingSystemhaus

Kassenpflicht ab 2028: Was auf Händler zukommt

Ab dem 1. Januar 2028 soll die elektronische Kasse Pflicht werden. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Entwurf des Zweiten Kassengesetzes beschlossen. Wer mehr als 100.000 Euro Umsatz im Jahr macht, soll dann ein elektronisches Kassensystem nutzen. Die offene Ladenkasse mit Zählprotokoll hätte damit für viele Betriebe ausgedient. Gleichzeitig verabschiedet sich der Papierbon. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Wer jetzt plant, stellt aber in Ruhe um statt unter Zeitdruck.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Betroffen sind Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr.
  • Ausnahme Bargeld: Wer weniger als 12.000 Euro im Jahr bar einnimmt, soll keine Kasse brauchen.
  • Beleg: Statt eines Papierbons stellen Sie den Beleg digital bereit, etwa per QR-Code, Link oder E-Mail.
  • Stichtag: Liegt Ihr Umsatz 2027 über der Schwelle, gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2028.
  • Stand: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Details können sich noch ändern.
  • Wenn die Kasse plötzlich mehr können muss

    Stellen Sie sich vor, Sie führen bisher eine offene Ladenkasse. Ende 2027 merken Sie, dass Sie die Grenze überschreiten. Dann brauchen Sie in wenigen Wochen eine Kasse mit TSE, also der Sicherheitseinrichtung, die jede Buchung manipulationssicher speichert. Dazu kommen die Meldung ans Finanzamt und eine Lösung für digitale Belege. Und das genau dann, wenn alle Anbieter ausgebucht sind.

    In drei Schritten zur passenden Kasse

    1.Prüfen Sie Ihren Umsatz 2026 und schätzen Sie den für 2027 ab.
    2.Klären Sie, ob Ihre vorhandene Kasse digitale Belege kann oder nachgerüstet werden muss.
    3.Planen Sie die Umstellung in einer ruhigen Phase, nicht im Weihnachtsgeschäft.

    Unser Tipp: Sehen Sie die Kasse nicht nur als Pflicht. Ein modernes System liefert Verkaufszahlen, die Ihnen beim Einkauf und im Marketing helfen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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